Digitalisierung - 25. März 2022

Gesetz über digitale Märkte: Kommission begrüßt politische Einigung über Vorschriften zur Gewährleistung fairer und offener digitaler Märkte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.03.2022

Die EU-Kommission begrüßt die rasche politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten am 24.03.2022 erzielt haben. Die Verordnung, der die Gesetzgeber nun nach etwas mehr als einem Jahr zugestimmt haben, gehört zu den weltweit ersten Initiativen dieser Art, die ergriffen werden, um die Macht der größten Digitalunternehmen als „Gatekeeper“ (Torwächter im Internet) umfassend zu regulieren.

Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Was wir wollen, ist einfach: faire Märkte auch im digitalen Bereich. Wir gehen jetzt einen gewaltigen Schritt voran, um zu Märkten zu kommen, die fair, offen und bestreitbar sind. Große Gatekeeper-Plattformen verhindern, dass Unternehmen und Verbraucher von den Vorteilen wettbewerbsorientierter digitaler Märkte profitieren. Die Gatekeeper werden sich nun an eine Reihe klar festgelegter Verpflichtungen und Verbote halten müssen. Zusammen mit einer konsequenten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts wird diese Verordnung bei vielen digitalen Diensten in der gesamten EU fairere Bedingungen für Verbraucher und Unternehmen schaffen.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Diese Einigung besiegelt den wirtschaftlichen Teil unserer ehrgeizigen Neuorganisation des digitalen Raums im EU-Binnenmarkt. Wir werden nun rasch an der Benennung von Gatekeepern anhand objektiver Kriterien arbeiten. Innerhalb von 6 Monaten nach der Benennung müssen diese dann ihren neuen Verpflichtungen nachkommen. Dank einer wirksamen Durchsetzung werden die neuen Vorschriften zu mehr Bestreitbarkeit und gerechteren Bedingungen für Verbraucher und gewerbliche Nutzer führen, was wiederum mehr Innovation und Auswahl auf dem Markt ermöglichen wird. Wir meinen es mit unseren gemeinsamen Bemühungen ernst: Angesichts einer drohenden Geldbuße in Höhe von 20 % des weltweiten Umsatzes bei wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften wird es sich kein Unternehmen der Welt leisten können, sich seinen Pflichten zu entziehen.“

Das Gesetz über digitale Märkte wird für sog. Gatekeeper gelten, d. h. Unternehmen, die als Torwächter an der schmalen Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungieren und manchmal sogar ganze Ökosysteme kontrollieren, die aus verschiedenen Plattformdiensten wie Online-Marktplätzen, Betriebssystemen, Cloud-Diensten oder Online-Suchmaschinen bestehen. Diese Gatekeeper werden einer Reihe eindeutig bestimmter Verpflichtungen und Verbote unterworfen, die unter Bezugnahme auf die unfairsten Marktpraktiken oder jene Praktiken festgelegt werden, die Hindernisse für andere Unternehmen schaffen oder verstärken. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Bestreitbarkeit der von Gatekeepern erbrachten digitalen Dienste zu gewährleisten.

Gleichzeitig wird mit dem Gesetz über digitale Märkte ein wirksamer Durchsetzungsmechanismus geschaffen, der eine rasche Einhaltung präziser Verpflichtungen gewährleistet.

Das Gesetz über digitale Märkte ist Teil der ehrgeizigen Reform des digitalen Raums – zusammen mit dem Gesetz über digitale Dienste, das ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld gewährleisten soll. Zusammengenommen werden mit diesem Paket umfassende neue Vorschriften für alle digitalen Dienste erlassen, einschließlich sozialer Medien, Online-Marktplätze und anderer Online-Plattformen, die in der EU tätig sind. Es ist ein zentrales Element der europäischen Digitalstrategie, mit der Europa für das digitale Zeitalter gerüstet werden soll.

Das Gesetz über digitale Märkte wird die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf EU- und nationaler Ebene ergänzen. Die neuen Vorschriften lassen die Umsetzung des EU-Wettbewerbsrechts und die nationalen Wettbewerbsvorschriften in Bezug auf einseitiges Verhalten unberührt.

Nächste Schritte

Die zwischen den beiden Gesetzgebern erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Nach der Annahme wird das in Form einer Verordnung erlassene Gesetz über digitale Märkte in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und sechs Monate nach dem Inkrafttreten Geltung erlangen.

Quelle: EU-Kommission