EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.06.2023
Die EU-Kommission wird bis zum 6. September 2023 die sog. digitalen Torwächter (Gatekeeper) gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Acts, DMA) benennen. Die Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, um die Pflichten, denen sie mit dem DMA unterliegen, zu erfüllen. Anschließend müssen sie einen Bericht vorlegen, wie sie diese tatsächlich einhalten, und diesen Bericht jährlich aktualisieren. Ihren Vorschlag für ein Berichts-Muster hat die EU-Kommission heute vorgelegt und bittet alle Interessengruppen bis zum 5. Juli 2023 um Rückmeldungen.
Die EU-Kommission will so sicherstellen, dass dieser Berichtsentwurf alle relevanten Informationen enthält, die sie benötigt, um die tatsächliche Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter zu bewerten.
DMA: vollständig anwendbar seit dem Stichtag 02.05.2023
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist seit dem 2. Mai 2023vollständig anwendbar. Der DMA zielt darauf ab, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Es definiert digitale Torwächter (Gatekeeper) als große Online-Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern bilden. Aufgrund ihrer Position können sie die Macht haben, als privater Regelsetzer zu agieren und somit einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Um diese Probleme anzugehen, definiert der DMA eine Reihe spezifischer Verpflichtungen, die Gatekeeper einhalten müssen. Dazu gehört das Verbot bestimmter Verhaltensweisen in einer Liste von „Do’s and Don’ts“.
Nach Inkrafttreten des DMA haben potenzielle Gatekeeper, die die festgelegten quantitativen Schwellenwerte erreichen, bis zum 3. Juli Zeit, der Kommission ihre wichtigsten Plattformdienste zu melden. Die Kommission hat dann 45 Arbeitstage Zeit (bis zum 6. September 2023), um zu entscheiden, ob das Unternehmen die Schwellenwerte erreicht, und um Gatekeeper zu benennen. Nach ihrer Benennung haben die Gatekeeper sechs Monate Zeit (d. h. bis zum 6. März 2024), um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.
Der DMA wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und dem Rat im März 2022 gebilligt. Er trat am 2. November 2022 in Kraft.
Quelle: EU-Kommission