Digital Services Act und Digital Markets Act - 13. Oktober 2022

Gesetz über digitale Dienste und Märkte

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 13.10.2022

Das Europäische Parlament stimmt dem umfassenden Regulierungspaket für Online-Plattformen zu. Es umfasst zwei Verordnungen: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act). Worum geht es dabei?

Worum geht es beim Gesetz über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.

Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen.

… und beim Gesetz über digitale Märkte?

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission stellt darin einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf. Für Zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen.

„Europa hat sich auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt. Die großen Plattformunternehmen werden klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen“, das betonte der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold.

Wie geht es weiter?

Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Der DMA tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 2. Mai 2023.

Eine vorläufige Einigung erfolgte am 23. April 2022 über das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Der DSA muss noch eine formelle Zustimmung des Rats der Europäischen Union erhalten. Wenn der endgültige Text verabschiedet wird, gilt die Verordnung nach kurzer Übergangsfrist unmittelbar in allen EU-Staaten.

Quelle: Bundesregierung