Verwaltungsrecht - 5. August 2020

Gericht billigt grundsätzlich Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der Stadt Mainz

VG Mainz, Pressemitteilung vom 05.08.2020 zum Beschluss 4 L 316/20 vom 28.07.2020

In seiner jetzt veröffentlichten Eilentscheidung billigte das Verwaltungsgericht Mainz grundsätzlich die von der Stadt Mainz zum 1. Januar 2021 im Wege einer Rahmenvorgabe vorgesehene Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von recyclingfähigen Leichtverpackungen.

Nachdem sich die Stadt Mainz und die für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zuständigen Rücknahmesysteme nicht einigen konnten, gab die Stadt mittels einer Rahmenvorgabe einen verbindlichen Rahmen für die vom Gesetz vorgesehene Abstimmungsvereinbarung vor. Diese sieht die Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen sowie die Abholung im Vollservice – also die Abholung vom Standplatz auf dem Grundstück und den Rücktransport dorthin nach Entleerung – vor. Dagegen suchte ein Systembetreiber um vorläufigen Rechtsschutz nach, der teilweise Erfolg hatte.

In der Umstellung „von Sack auf Tonne“ würden keine rechtlichen Probleme gesehen. Ausdrücklich offen bleibe allerdings die Frage, ob die Gelben Tonnen – wie die Restmülltonnen – künftig im Wege des Vollservice geleert oder ob sie zur Leerung durch die Bürger bereitgestellt werden müssten. Dies könne nicht bereits durch den Entsorgungsträger – die Stadt Mainz – im Wege der Rahmenvorgabe bestimmt werden, sondern bleibe – wie weitere Modalitäten – der vom Gesetz vorgegebenen, noch zu treffenden Abstimmungsvereinbarung zwischen Entsorgungsträger und den Rücknahmesystemen vorbehalten.