Berufsstand - 1. Dezember 2022

Geldwäscheprävention: BRAK veröffentlicht Muster für Risikoanalyse

BRAK, Mitteilung vom 30.11.2022

Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen unter anderem eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Als Hilfestellung dafür hat die BRAK Muster für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse erarbeitet.

Mit präventiven Pflichten will das GwG verhindern, dass bestimmte Berufsträger unwissentlich von Geldwäschern für kriminelle Geschäfte missbraucht werden. Auch Anwältinnen und Anwälte können aufgrund ihres Spezialwissens und ihrer Verschwiegenheitspflicht attraktiv für Geldwäscher sein. Sie sind jedoch nicht generell, sondern nur dann Verpflichtete nach dem GwG, wenn sie mit der Begleitung bestimmter, im Katalog des § 2 I Nr. 10 GwG aufgezählter Geschäfte betraut sind.

Eine der zentralen präventiven Pflichten nach dem GwG ist die Erstellung einer Risikoanalyse nach § 5 GwG. Einzelheiten dazu sind in Heft 4/2022 des BRAK-Magazins erläutert.

Um Anwältinnen und Anwälte bei der Erstellung von Risikoanalysen zu unterstützen, hat die bei der BRAK eingerichtete Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern zwei Muster erstellt. Eines betrifft die kanzleiweite Risikoanalyse, das andere die individuelle Risikoanalyse einer in der Kanzlei tätigen Anwältin bzw. eines in der Kanzlei tätigen Anwalts. Die Muster wurden bewusst als ausführliche Beispiele gestaltet und können als Hilfestellung bei der Erstellung einer Risikoanalyse gem. § 5 GwG genutzt werden. Sie berücksichtigen u. a. den Jahresbericht 2021 der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie den Bericht der Financial Action Task Force (FATF).

Quelle: BRAK – Nachrichten aus Berlin Ausgabe 24/2022