Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie - 14. November 2019

Geldwäscheprävention bei Immobilien

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2019

Der Finanzausschuss hat die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen gegen Geldwäsche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter verschärft. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am 13.11.2019 unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (
19/13827
) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor mit zahlreichen Änderungen u. a. für mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt hatten. Zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten schließlich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, Enthaltungen gab es von den Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ein von der Linksfraktion als Antrag vorgelegter „Masterplan gegen Geldwäsche“ (
19/11098
) wurde abgelehnt.

Der in geänderter Fassung beschlossene Entwurf sieht unter anderem Einschränkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine stärkere Regulierung bei Bargeldgeschäften vor. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sog. geldwäscherechtlich Verpflichteten.