Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - 6. Dezember 2019

Geldwäsche: Rat legt strategische Prioritäten für weitere Reformen fest

Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.12.2019

Der Rat hat am 05.12.2019 Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen.

Diese Schlussfolgerungen sind eine direkte Reaktion auf die Strategische Agenda der EU 2019-2024, in der der Europäische Rat dazu aufruft, den „Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität … zu verstärken, indem wir die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch verbessern und unsere gemeinsamen Instrumente weiterentwickeln.“

In den Schlussfolgerungen werden die jüngsten Verbesserungen des Regelungsrahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgezeigt. Die Umsetzung der im Mai 2018 angenommenen fünften Fassung der Geldwäscherichtlinie, die im Mai 2019 angenommenen neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken (5. Bankenrichtlinie) sowie die Überarbeitung der Funktionsweise des Europäischen Finanzaufsichtssystems, die am 2. Dezember verabschiedet wurde, bewirken alle eine Stärkung der Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Der Rat fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass sämtliche Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rasch in innerstaatliches Recht umgesetzt und wirksam angewendet werden.

Die Schlussfolgerungen stützen sich ebenfalls auf eine Mitteilung und vier Berichte der Kommission, die im Juli 2019 veröffentlicht wurden. Diese Dokumente geben einen Überblick über die aktuellen Herausforderungen und weisen auf eine Reihe von Schwachstellen bei Banken, zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden sowie bei der Zusammenarbeit innerhalb der EU hin. Ferner wird darin eine Fragmentierung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und eine Fragmentierung der Aufsicht festgestellt.

Der Rat ersucht die Kommission daher auszuloten, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um die bestehenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern, indem sie unter anderem prüft,

  • welche Möglichkeiten bestehen, eine festere und wirksamere Zusammenarbeit der relevanten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitwirkenden Behörden und Stellen zu erreichen, wozu auch gehört, die Hindernisse zu beseitigen, die einem Informationsaustausch entgegenstehen,
  • ob einige Aspekte besser im Wege von Verordnungen zu regeln wären und
  • welche Möglichkeiten bestünden und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären, bestimmte Zuständigkeiten und Befugnisse im Bereich der Überwachung einer Unionseinrichtung zu übertragen.