EU-Recht - 28. Januar 2022

Geänderte Nutzungsbedingungen von WhatsApp: EU-Kommission hat Bedenken wegen Einhaltung des EU-Verbraucherschutzrechts

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.01.2022

Die Europäische Kommission und das Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) haben am 27.01.2022 WhatsApp in einem Schreiben dazu aufgefordert, die 2021 vorgenommenen Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien näher zu erläutern und sicherzustellen, dass diese mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind. „WhatsApp muss sicherstellen, dass die Nutzer verstehen, wozu sie ihre Zustimmung geben und wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, insbesondere wenn sie mit Geschäftspartnern ausgetauscht werden“, betonte EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Ich erwarte von WhatsApp, dass es die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und ihrer Privatsphäre vollständig einhält. Aus diesem Grund haben wir heute den offiziellen Dialog eröffnet. WhatsApp hat bis Ende Februar Zeit, uns konkrete Zusagen zu machen, wie das Unternehmen auf unsere Bedenken eingehen wird.“

Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) fordern die Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden unter der Leitung der schwedischen Verbraucherschutzbehörde WhatsApp auf, zu erklären, wie das Unternehmen seinen Verpflichtungen aus dem EU-Verbraucherschutzrecht nachkommt.

Geklärt werden soll, ob die Verbraucher hinreichend klar über die Folgen ihrer Entscheidung, die neuen Nutzungsbedingungen des Unternehmens zu akzeptieren oder abzulehnen, informiert werden, ob die In-App-Benachrichtigungen von WhatsApp, mit denen die Verbraucher aufgefordert werden, die neuen Bedingungen und Datenschutzbestimmungen zu akzeptieren, angemessen sind und ob die Verbraucher ausreichend Gelegenheit haben, sich mit den neuen Bedingungen vertraut zu machen, bevor sie sie akzeptieren.

Die Kommission und die Verbraucherschutzbehörden sind auch besorgt über den Austausch personenbezogener Daten der Nutzer zwischen WhatsApp und Dritten oder anderen Facebook/Meta-Unternehmen.

Quelle: EU-Kommission