BAföG-Reform - 18. Mai 2022

Für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.05.2022

Dem BAföG einen neuen Schub verleihen und damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger deutlich steigern: Das ist das Ziel der BAföG-Reform, die die Bundesregierung Anfang April auf den Weg gebracht hat. Nun hat das Bundeskabinett einen Notfallmechanismus für das BAföG beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler schnell und gezielt unterstützt werden können.

Was für ein Notfallmechanismus wird im BAföG ergänzt?

Das Bundeskabinett hat für das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – einen Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können.

Dieser Nothilfemechanismus soll dann greifen, wenn es wegen erheblicher Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler keine Nebenjobs mehr gibt, die sie neben ihrer Ausbildung ausüben können. Dies gilt für Krisensituationen – wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie.

BAföG als Nothilfeförderung soll dann denjenigen offenstehen, die aus persönlichen Gründen sonst kein BAföG bekommen könnten – zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer, nach spätem Fachrichtungswechsel, wegen fehlender Leistungsnachweise oder bei Personen jenseits der Altersgrenze, in Zweitausbildungen oder in Teilzeit.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der BAföG-Reform?

Für Studierende, Menschen in Ausbildung und Schülerinnen und Schüler, die mit BAföG gefördert werden, stehen laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erhebliche Verbesserungen an.

Das BAföG wird mit verschiedenen Maßnahmen attraktiver, moderner und flexibler gestaltet. Die Bundesregierung hat dazu Anfang April dieses Jahres eine Reform auf den Weg gebracht.

Ziel ist es, mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familie beste Bildungschancen zu bieten und Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen.

Die BAföG-Reform ist eine zentrale Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag. Mit der Neuausrichtung des BAföG werden nun die ersten wesentlichen Schritte zur Umsetzung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht.

Warum ist die Neuausrichtung des BAföG so wichtig?

Das BAföG ist der wichtigste Grundpfeiler der staatlichen Ausbildungsförderung. Es ermöglicht seit mehr als 50 Jahren vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und damit einhergehende größere berufliche Chancen.

Zuletzt konnte das BAföG angesichts kontinuierlich sinkender Gefördertenzahlen sein Aufstiegsversprechen aber immer weniger einlösen. Ziel der Bundesregierung ist deshalb, mit der Reform die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wieder deutlich zu erhöhen.

Was sieht die BAföG-Reform vor?

Der Zugang zur Förderung soll für mehr Menschen geöffnet werden. Vorgesehen sind deshalb weitreichende Maßnahmen, darunter:

  • Die Erhöhung der Freibeträge um 20 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 Euro.
  • Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts angehoben und vereinheitlicht.
  • Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
  • Künftig sollen einjährige in sich abgeschlossene Auslandsstudiengängen gefördert werden, auch wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden.
  • Außerdem wird die Möglichkeit eines Erlasses der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen eingeräumt.

Um bei bundesweiten gravierenden Krisensituationen wie beispielsweise die Corona-Pandemie schneller handeln zu können, kann die Bundesregierung künftig die Förderungsdauer des BAföG bei Bedarf entsprechend angemessen verlängern.

Werden darüber hinaus weitere Maßnahmen folgen?

Die Reform erfüllt den Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierungsvorhaben des BAföG. Der Bundesregierung war es wichtig, dass die Reform zügig erfolgen kann. Die Änderungen sollen überwiegend zum 1. August in Kraft treten und die Wirkung damit für BAföG-Geförderte bereits im kommenden Wintersemester oder Schuljahr spürbar sein. Weitere Maßnahmen, für die umfangreichere Abstimmungen nötig sind, sollen in einem weiteren Schritt umgesetzt und auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Bundesregierung