EU-Recht - 6. Juni 2025

Frühjahrspaket 2025 des Europäischen Semesters – Empfehlungen für Deutschland

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.06.2025

Mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters gibt die EU-Kommission jährlich wirtschafts-, sozial- und haushaltspolitische Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten. Auch für Deutschland hat die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Fiskalpolitik und öffentliche Finanzen

Deutschland wird aufgefordert, die fiskalische Steuerung im Einklang mit dem reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) zu gestalten. Konkret bedeutet das:

  • Begrenzung des Ausgabenwachstums, um einen Rückgang der Staatsverschuldung einzuleiten und das Defizit unter der 3%-Grenze zu halten.
  • Gleichzeitige Nutzung der nationalen Ausweichklausel zur Finanzierung erhöhter Verteidigungsausgaben.
  • Überprüfung des Steuermixes, insbesondere durch Anreize für Zweitverdienende – ebenfalls wird eine Reform der vergleichsweise hohen Körperschafts-/Gewerbesteuersätze empfohlen.
  • Verbesserung der Qualität öffentlicher Finanzen durch Begrenzung von Haushaltszuschüssen an die Rentenkasse sowie eine Effizienzprüfung der Staatsausgaben.
  • Stärkung öffentlicher Investitionen durch den Abbau von Planungs- und Umsetzungshemmnissen.

2. Digitalisierung und Bürokratieabbau

Im Bereich der digitalen Verwaltung und Infrastruktur liegt ein deutlicher Schwerpunkt:

  • Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen durch vereinfachte Regulierungen und Verfahren.
  • Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere durch verbesserte Zusammenarbeit zwischen Regierungsebenen und Verknüpfung von Datenregistern (once-only-Prinzip).

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel