BRAK, Mitteilung vom 08.10.2020
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen sollen Insolvenzen abgewendet werden, hiervon sollen insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen können, die infolge der COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Basierend auf der Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 soll hierzu ein völlig neuartiger Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens in deutsches Recht implementiert werden. In ihrer Stellungnahme zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf begrüßt die BRAK dieses Vorhaben zwar im Grundsatz. Sie warnt aber angesichts der sehr knapp bemessenen Stellungnahmefrist davor, das Gesetz im Schnellverfahren und ohne angemessene Diskussion mit der Fachöffentlichkeit zu verabschieden. Dies gelte insbesondere im Hinblick darauf, dass hier ein völlig neuartiger Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen geschaffen werden soll. Das neue Gesetz soll bereits zum 01.01.2021 in Kraft treten.
- BRAK-Stellungnahme Nr. 61/2020
- Referentenentwurf
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 17/2020