EU-Recht - 3. März 2021

Förderung von Reformen: Kommission unterstützt drei deutsche Digitalprojekte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.03.2021

Die EU-Kommission hat am 02.03.2021 die erste Runde von Reformprojekten bekanntgegeben, die über das neue Instrument für technische Unterstützung finanziert werden sollen. Aus Deutschland wurden drei Digitalprojekte der öffentlichen Verwaltung ausgewählt. Insgesamt hat die Kommission 226 Projekte in allen 27 Mitgliedstaaten genehmigt. „Das Instrument für technische Unterstützung ist ein äußerst wirkungsvolles Hilfsmittel, das den Mitgliedstaaten die Durchführung von Reformen ermöglichen kann, die für nachhaltiges Wachstum erforderlich sind“, so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen.

Bei den drei am 02.03.2021 ausgewählten deutschen Projekten geht es um die Stärkung der digitalen Kompetenz in der öffentlichen Verwaltung, die Digitalisierung der Verfahren in der Finanzaufsicht und die Digitalisierung der lokalen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger durch moderne Technologie.

In Deutschland wurden bisher fünf Projekte über das Vorgängerprogramm des Instruments für technische Unterstützung, das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP), finanziert. Diese Unterstützung beinhaltete Projekte der tertiären Bildung, im Gesundheitswesen, der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Statistik. Die Kommission erwartet, dass bis Ende 2021 vier Projekte erfolgreich abgeschlossen sein werden.

Das Instrument für technische Unterstützung ist das wichtigste Instrument der Kommission zur Förderung von Reformen in der EU. Es ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und des Aufbauplans für Europa. Es stützt sich auf den Erfolg des Vorgängerprogramms, des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP), mit dem seit 2017 mehr als 1.000 Projekte zur technischen Unterstützung in allen EU-Mitgliedstaaten gefördert wurden.

Mit dem Instrument für technische Unterstützung können Reformen unter anderem in den folgenden Bereichen finanziert werden: öffentliche Verwaltung, Governance, Steuerpolitik, Rahmenbedingungen für Unternehmen, Finanzsektor, Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Sozialleistungen, Gesundheitswesen, ökologischer Wandel – z. B. die Renovierungswelle – und digitale Dienste. Die Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten zur Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen und Investitionen ist von wesentlicher Bedeutung, um die Resilienz zu stärken und die konjunkturelle Erholung zu konsolidieren.

Durch die erhöhte Mittelausstattung von 864 Mio. Euro für den Zeitraum 2021-2027 können die Mitgliedstaaten über das Instrument auch technische Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Aufbau- und Resilienzpläne erhalten, wodurch sichergestellt wird, dass sie die Voraussetzungen für den Zugang zu Finanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität besser erfüllen. Insgesamt stehen über 60 Prozent der Projekte, die für das Instrument für technische Unterstützung für 2021 ausgewählt wurden, mit der Durchführung der Ausbau- und Resilienzpläne im Zusammenhang. Bei 30 Prozent der Projekte liegt der Schwerpunkt auf dem Grünen Deal, 44 Prozent zielen auf den digitalen Wandel ab.

Das Instrument für technische Unterstützung bietet den Mitgliedstaaten auch Hilfe bei der effektiven Bewältigung von Herausforderungen, die im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden.

Alle Informationen sind dem angenommen Durchführungsbeschluss C(2021)1335 sowie dem ersten Arbeitsprogramm für die Verordnung zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung zu entnehmen.

Quelle: EU-Kommission