Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität - 27. Mai 2020

Förderung von Elektromobilität

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.05.2020

Die Bundesregierung will den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (
19/19366
) vorgelegt. Er ist gleichlautend mit einem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf (
19/18962
). Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setze eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um. In dem Entwurf erklärt die Regierung, Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen zu adressieren. „Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.“ Möglich werde dies durch eine bessere Infrastruktur und durch mehr Ladepunkte.