Rechtsdienstleistungen - 19. März 2021

Förderung verbrauchergerechter Rechtsdienstleistungen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.03.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt (19/27673). Danach soll es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucher und Verbraucherinnen tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Zur Stärkung der Rechtssicherheit soll zudem der Begriff der Inkassodienstleistung klarer gefasst werden und das Verfahren zur Registrierung als Inkassodienstleister ausgebaut werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 357/2021