BRAK, Mitteilung vom 26.06.2025
Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade veröffentlichten Jahresbericht 2024 der Financial Intelligence Unit veröffentlicht. Grund seien bessere Meldungen und mehr Information über meldepflichtige Sachverhalte. Meldungen aus der Anwaltschaft sollen hingegen zugenommen haben.
Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen dann verschiedene präventive Pflichten erfüllen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzudämmen. Kataloggeschäfte nach § 2 I Nr. 10 GwG sind etwa die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die steuerliche Beratung. In diesen Fällen müssen Anwältinnen und Anwälte u. a. Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) abgeben.
In der Vergangenheit wurde von verschiedenen Seiten die geringe Zahl an Verdachtsmeldungen aus der Anwaltschaft bemängelt. Die FIU stellte dies auch in ihren Jahresberichten gesondert dar.
Am 10.06.2025 veröffentlichte die FIU ihren Jahresbericht 2024. Anders als in den Vorjahren enthält er keine spezifischen Aussagen zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mehr. Aus der FIU war jedoch zu vernehmen, dass die aus der Anwaltschaft abgegebenen Verdachtsmeldungen gegenüber dem Vorjahr um 25 % auf etwa 200 stiegen, nachdem sie bereits im Vorjahr erheblich zugenommen hatten (2024: ca. 200 Verdachtsmeldungen, 2023: 160, 2022: 92, 2021: 21). Der größte Teil der Meldungen soll einen Bezug zu Immobilientransaktionen haben. Dies dürfte auf das Inkrafttreten der Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) im Oktober 2020 zurückzuführen sein.
Dem FIU-Jahresbericht zufolge ist dagegen das Gesamt-Verdachtsmeldeaufkommen in 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig (265.708 Verdachtsmeldungen in 2024, Vorjahr: 322.590). Dies führt die FIU zurück auf eine verbesserte risikobasierte Bearbeitung der eingehenden Verdachtsmeldungen, auf eine höhere Qualität der abgegebenen Meldungen sowie auf ein von ihr herausgegebenes Eckpunktepapier zu Sachverhalten, die grundsätzlich keine Meldepflicht auslösen. Das Papier wurde im geschützten Bereich (www.zoll.de/fiu-intern) für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.
96 % der eingegangenen Verdachtsmeldungen stammen aus dem Finanzsektor. Aus dem Nicht-Finanzsektor, der auch die Anwaltschaft umfasst, kommen 4 % der Gesamtmeldungen; ihr Anteil stieg leicht. 7.245 Meldungen hatten einen Bezug zu Terrorismusfinanzierung und Sanktionen, 8.711 Meldungen zu Kryptowerten.
Die FIU gibt an, rund 87.000 Analyseberichte erstellt zu haben (Vorjahr: rund 81.000). In rund 41.000 Fällen (Vorjahr: rund 34.000) habe die Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung gegeben; nähere Informationen zu deren Ergebnissen enthält der Jahresbericht jedoch nicht. Offen lässt der Jahresbericht ferner, ob damit 66,98 % der Verdachtsmeldungen nicht für werthaltig gehalten oder ob knapp 178.000 Verdachtsmeldungen noch nicht (zu Ende) analysiert worden sind.
Der Jahresbericht enthält ferner Angaben zur Zahl der Fälle, in denen Sanktionen verhängt wurden. Strafbefehle erlassen oder Verurteilungen ausgesprochen wurden in ca. 0,61 % aller Verdachtsmeldungen, wobei nicht ausgeführt wird, in welcher Höhe diese waren. 96 % aller an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Fälle wurden eingestellt. Die FIU betont, dass dies jedoch nicht bedeute, dass kein Ergebnis erzielt worden wäre. Die aus den Verfahren gewonnenen Informationen könnten auch für andere Zwecke (z. B. zur Verfolgung der Vortat) genutzt werden.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 13/2025