EU-Recht - 15. Februar 2021

Finanzmärkte: EU-Kommission konsultiert zu Regeln für Nachhandelsdienstleistungen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 12.02.2021

Die Europäische Kommission leitete am 12.02.2021 zwei miteinander verbundene Konsultationen ein, um Meinungen zu den Vorschriften für Nachhandelsdienstleistungen an den Finanzmärkten einzuholen. Die Antworten auf diese Konsultationen werden in einen Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat einfließen. Die aktuelle Überprüfung umfasst eine Reihe von Fragen, die sich seit der letzten Überprüfung der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen (SFD) und der eng damit verbundenen Richtlinie über Finanzsicherheiten (FCD) in den Jahren 2008 und 2009 ergeben haben. Die Vorschriften regulieren und schützen Wertpapierabrechnungs- und -zahlungssysteme und legen die Regeln für Sicherheiten fest.

Die SFD garantiert, dass in solche Systeme eingegebene Transaktionen auch endgültig abgewickelt werden, unabhängig davon, ob ein Marktteilnehmer insolvent geworden ist. Die Teilnehmer an designierten Systemen können z. B. Finanzinstitute wie Banken, Systembetreiber wie Zentralverwahrer (CSD) oder zentrale Gegenparteien (CCP) sein. Die FCD hat einen EU-Rechtsrahmen für die Entgegennahme und Verwertung von Finanzsicherheiten geschaffen. Letztere bestehen aus Bargeld, Finanzinstrumenten oder Kreditforderungen.

Harmonisierte Vorschriften für Sicherheiten verringern Verluste und fördern das grenzüberschreitende Geschäft und die Wettbewerbsfähigkeit. Die Konsultationen bleiben für 12 Wochen geöffnet.

Quelle: EU-Kommission