GKV-Versichertenentlastungsgesetz - 16. Juli 2020

Finanzierbare Beiträge für Selbständige

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.07.2020

Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Gründer und Selbständige eine verlässliche soziale Absicherung bei finanzierbaren Abgaben und Beiträgen bekommen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2018 seien Selbständige bereits erheblich entlastet worden, heißt es in der Antwort (
19/20906
) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (
19/20318
) der FDP-Fraktion.

Für hauptberuflich Selbständige wurde den Angaben zufolge die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mehr als halbiert: von rund 2.284 Euro auf 1.015 Euro. Gleichzeitig sei auch die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Existenzgründer und Härtefälle deutlich abgesenkt worden: von rund 1.523 Euro auf 1.015 Euro.

Mit der geplanten Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige werde zudem erwogen, dass diese auch eine einkommensgerechte Beitragszahlung wählen könnten.