EU-Recht - 15. März 2021

Finanzaufsicht: Kommission startet gezielte Konsultation zur Funktionsweise der Europäischen Aufsichtsbehörden

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.03.2021

Die Europäische Kommission hat am 12.03.2021 eine gezielte Konsultation zur Funktionsweise der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden eingeleitet. Das europäische System der Finanzaufsicht besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in Frankfurt und drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), nämlich der Europäischen Bankaufsicht (EBA) und der Europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) in Paris sowie der Europäischen Aufsicht für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) in Frankfurt. Die Finanzaufsicht wird hauptsächlich von den zuständigen nationalen Behörden ausgeübt. Die Aufgabe der ESAs besteht darin, die Konvergenz der Aufsichtspraktiken zu gewährleisten. Die heutige Konsultation dient einer Bestandsaufnahme, wie das Aufsichtssystem in der Praxis funktioniert.

Die Kommission holt gezielte Stellungnahmen ein, etwa zu Änderungen bestehender Instrumente (z. B. Peer Reviews), zur Übertragung neuer Aufgaben (z. B. Festlegung gemeinsamer strategischer Aufsichtsprioritäten der Union) oder zu Änderungen der Governance. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in einen Bericht zur Überprüfung der ESAs einfließen, der in der Gründungsverordnung der ESAs vorgeschrieben ist und auch im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vom September 2020 skizziert wurde. Dieser Bericht soll einen Beitrag zu einer breiteren Debatte über die aufsichtliche Konvergenz und das Funktionieren des einheitlichen EU-Regelwerks für Finanzdienstleistungen leisten.

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sagte dazu: „Die Entwicklung des Aufsichtsrahmens für zunehmend integrierte Kapitalmärkte erfordert sorgfältige Überlegungen und eine breite Konsultation der Beteiligten. Eine konvergente Aufsicht und die Koordinierung der nationalen Aufsichtsbehörden sind notwendig, wenn wir wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer schaffen und Finanzstabilität und Anlegerschutz gewährleisten wollen. Dies gilt insbesondere in einer Welt nach dem Brexit, in der es mehrere Finanzzentren in der EU gibt“.

Die Konsultation ist hier online verfügbar. Sie können 10 Wochen lang Feedback einreichen.

Quelle: EU-Kommission