Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.11.2024
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (20/12788, 20/13093, 20/13328 Nr. 8) in der vom Rechtsausschuss erweiterten Fassung (20/13647) angenommen. Dagegen stimmten nur die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke, es gab keine Enthaltungen. Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (20/13650) abgelehnt worden. Dafür gestimmt hatten die Antragsteller, dagegen alle übrigen Fraktionen und die Gruppe Die Linke. Die Gruppe BSW und ein einzelner Abgeordneter enthielten sich.
Der Rechtsausschuss hatte den Titel des Gesetzentwurfs umbenannt in „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung, zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen und zur Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“. Damit wurde zugleich eine Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der Reform der Höfeordnung ist es, nach Abschaffung des Einheitswerts einen Hofwert festzulegen, der für die Betroffenen leicht und mit möglichst geringen Transaktionskosten ermittelbar ist und der dabei einerseits den Fortbestand des Betriebs nicht gefährdet und andererseits den weichenden Erben eine angemessene Abfindung gewährt.
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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv