KapMuG-Reform - 15. September 2020

FDP-Antrag zur KapMuG-Reform

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.09.2020

Vor dem Hintergrund des Außerkrafttretens des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) am 1. November 2020 setzt sich die FDP-Fraktion für eine Reform des Gesetzes ein, mit der Verbraucher- und Anlegerrechte gestärkt und der Rechtsstaat effizienter gemacht werden soll. Entsprechend ihres Antrags (19/22349) soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Reform des KapMuG vorzulegen. In der Vorlage solle unter anderem die Befristungsklausel ersatzlos gestrichen und Rechtsunsicherheit verhindert werden, indem das Rang- und Anwendungsverhältnis von KapMuG und Musterfeststellungsklage in der Form klarzustellen sei, dass beide gleichrangig anwendbar sind.

Der Bundestag stimmt am Freitag (18. September) über einen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ab, mit dem die Geltungsdauer des KapMuG bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden soll (19/20599). Dazu liegt auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor (19/17751), der das Außerkrafttreten des Gesetzes verhindern soll.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 944/2020