EU-Recht - 24. August 2020

Fahrplan zur Digitalisierung der Justiz

BRAK, Mitteilung vom 21.08.2020

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2020 einen Fahrplan zur Digitalisierung der Justiz veröffentlicht. Interessensträger haben bis 10. September 2020 die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Hintergrund sind die Bestrebungen der Kommission, die Digitalisierung im Justizwesen voranzutreiben. Ziel des Fahrplans ist es, die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, zukünftig verstärkt auch im Justizwesen zu nutzen. Dabei soll die Zugänglichkeit der Justiz in den EU-Mitgliedstaaten erhöht werden und der grenzüberschreitende Austausch verbessert werden. Die Initiative will sich auf die Bereiche konzentrieren, die vornehmlich in den Kompetenzbereich der Europäischen Union fallen. Dabei werden grenzüberschreitende Verfahren und der Austausch von Beispielen zu bewährten Vorgehensweisen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten genannt. In ihrer Mitteilung plant die Europäische Kommission die Herausforderungen und Hindernisse hinsichtlich der effizienten digitalen grenzüberschreitenden justiziellen Kooperation zu identifizieren. Zusätzlich sollen Vorschläge und Ideen präsentiert werden, wie sich ein höherer Grad der Digitalisierung erreichen lassen würde und welcher konkreten Form der Finanzierung oder des Trainings es dafür bedarf.