EU-Recht - 9. März 2020

Fahrplan für das Justizbarometer 2020

BRAK, Mitteilung vom 06.03.2020

Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2020 einen Fahrplan zum Thema EU-Justizbarometer 2020 veröffentlicht und führt derzeit eine Konsultation darüber durch.

Die Europäische Kommission will die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union stärken. Das EU-Justizbarometer liefert seit 2013 einen jährlichen Überblick über die für die Unabhängigkeit, die Qualität und die Effizienz der Justiz maßgeblichen Indikatoren, die wichtige Parameter für ein leistungsfähiges Justizsystem sind. Da es einen wesentlichen Bestandteil des Instrumentariums, (Toolbox) der Europäischen Kommission zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit darstellt, hat die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren gestartet, um im Austausch mit Interessensvertretern und der europäischen Öffentlichkeit herauszufinden, welche Parameter einer Überarbeitung bedürfen. Darüber hinaus sammelt sie Vorschläge, welche weitere Kriterien zukünftig in das EU- Justizparameter implementiert werden sollten. Interessensträger haben bis zum 24. März 2020 die Gelegenheit, sich an der Konsultation zu beteiligen.