Berufsstand - 23. Juli 2026

Fachanwaltsordnung: Änderungen treten zum 01.10.2026 in Kraft

BRAK, Mitteilung vom 22.07.2026

Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das Bundesjustizministerium bestätigt und treten zum 01.10.2026 in Kraft.

In ihrer Sitzung am 01.06.2026 hat die Satzungsversammlung mehrere Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen. Sie betreffen die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für mehrere Fachanwaltschaften:

Strafrecht

Nach der neuen Fassung von § 13 Nr. 3 FAO müssen künftig auch Kenntnisse über die Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen nachgewiesen werden.

Handels- und Gesellschaftsrecht

In § 14i Nr. 2 c) FAO wird nunmehr klargestellt, dass beim internationalen Gesellschaftsrecht nur Grundzüge verlangt werden, insbesondere zum europäischen Gesellschaftsrecht und zur Europäischen Aktiengesellschaft. Neu aufgenommen wurden wegen ihrer praktischen Bedeutung Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts.

Sportrecht

Die Fallanrechnung in § 5 I x) FAO wurde erweitert. Künftig können bis zu 20 der 80 erforderlichen Fälle aus einer Tätigkeit als Richterin bzw. Schiedsrichter in der Sport(schieds)gerichtsbarkeit oder als Schlichterin in anderen rechtsförmlichen Verfahren stammen.

§ 14q Nr. 7 FAO umfasst nunmehr ausdrücklich auch sportrechtliche Bezüge des Persönlichkeitsrechts.

Neuregelungen gelten ab 01.10.2026

Nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wurden die Änderungen am 14.07.2026 durch die BRAK veröffentlicht und treten damit zum 01.10.2026 in Kraft.

Weitere Modernisierung

Die im Juni beschlossenen Änderungen knüpfen an die bereits im vergangenen Jahr begonnene Modernisierung des Rechts der Fachanwaltschaften an. Zum 01.12.2025 wurde unter anderem der Nachweiszeitraum für praktische Fälle von drei auf fünf Jahre verlängert.

Die Satzungsversammlung arbeitet auch weiterhin an der Modernisierung des Rechts der Fachanwaltschaften. Der zuständige Ausschuss untersucht insbesondere auch weitere Fachanwaltschaften darauf, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse angepasst werden müssen.

Weiterführende Informationen

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 15/2026