EU-Recht - 19. August 2022

Expertengruppe gibt Empfehlung im Hinblick auf mehr Datenzugriffe für amtliche Statistiken

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 18.08.2022

Die hochrangige Expertengruppe zur Nutzung neuer Datenquellen für amtliche Statistiken wurde im Rahmen der Daten- und Digitalstrategie der Europäischen Kommission eingerichtet. Die Aufgabe der Expertengruppe ist es, Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs von Behörden auf Daten von Unternehmen zum Zweck der Erstellung amtlicher Statistiken (B2G4S) zu geben. Ende Juni 2022 veröffentlichte die Expertengruppe nun einen Bericht mit ihren Empfehlungen.

In dem Bericht unterstrich die Expertengruppe, dass amtliche Statistiken für das Funktionieren von Volkswirtschaften und Demokratien unverzichtbar sind. Sie unterstützen eine fundierte Entscheidungsfindung, eine faktengestützte öffentliche Debatte und sie sind für Investitionsentscheidungen von Unternehmen unerlässlich. Darüber hinaus betonten die Experten, dass in der sich rasch wandelnden und zunehmend datengesteuerten Gesellschaft die Nachfrage nach besseren, aktuelleren und detaillierteren Statistiken steigt.

Für die zukünftige Entwicklung amtlicher Statistiken gibt die Expertengruppe unter anderem die folgenden Empfehlungen:

  • Erstens müssen faire Partnerschaften zwischen Unternehmen und Statistikbehörden gefördert werden. Es sei legitim, wenn die verschiedenen Parteien unterschiedliche Interessen haben. Darüber hinaus müsse die Wiederverwendung von Daten aus privatem Besitz für amtliche Statistiken der gesamten Gesellschaft – einschließlich der Partner selbst – zugutekommen.
  • Zweitens sollte der Ansatz für den Umgang mit Daten und die Erstellung von Statistiken modernisiert werden (z. B. durch neue Technologien), um das System der amtlichen Statistik zukunftsfähig zu machen.
  • Drittens sollte ein umfangreicher Dialog mit den betroffenen Stakeholdern (Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft) hinsichtlich der Modernisierung der Erstellung von Statistiken und der Erschließung neue Datenquellen gestartet werden.

Ausblick

Die EU-Kommission hat am 21.02.2022 eine erste Folgenabschätzung zur Anpassung des Rechtsrahmens für EU-Statistiken veröffentlicht. Der derzeit geltende Rechtsrahmen für europäische Statistiken stammt von 2009 und wurde bereits 2015 überarbeitet. Allerdings stellt die EU-Kommission fest, dass europäische Statistiken nicht mehr dem Informationsbedarf und den Erwartungen der Nutzer gerecht werden. Hierfür soll die Erstellung von Statistiken nun modernisiert und neue Datenquellen (u. a. von Unternehmen) erschlossen werden. Legislativmaßnahmen werden für 2023 erwartet.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel