EU-Recht - 11. Mai 2023

Europäisches Chip-Gesetz: EU-Kommission startet Pilotsystem zur Überwachung der Halbleiter-Lieferkette

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.05.2023

Störungen in der Halbleiter-Lieferkette schnell aufdecken und beheben – das ist das Ziel des Halbleiter-Warnsystems. Das Warnsystem ist ein neues Pilotprojekt der EU-Kommission. Es soll auf kritische Störungen aufmerksam machen und Informationen sammeln, die für eine genaue Risikobewertung und eine rasche Reaktion auf mögliche Krisensituationen durch die Europäische Halbleiter-Expertengruppe erforderlich sind.

Europäisches Chip-Gesetz

Das Halbleiter-Warnsystem wird in die dritte Säule des Europäischen Chip-Gesetzes aufgenommen. Dazu hatten das Europäischen Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat kürzlich eine politische Einigung erzielt. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit Europas im Bereich der Halbleitertechnologien und -anwendungen stärken. Der Vorschlag sieht unter anderem einen Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission vor, um die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und zwischen ihnen zu verstärken, die Versorgung mit Halbleitern zu überwachen, Engpässe zu antizipieren und erforderlichenfalls eine Krisenphase auszulösen.

Europäische Halbleiter-Expertengruppe

Mit der Empfehlung zum EU-Chipgesetz wurde eine Europäische Halbleiter-Expertengruppe (ESEG) eingesetzt, die als Plattform für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten dient und die Kommission bei der Umsetzung der Verordnung berät und unterstützt. Sobald der Vorschlag umgesetzt ist, wird die ESEG durch den Europäischen Halbleiterausschuss ersetzt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und dessen Vorsitz die Kommission innehat.

Quelle: EU-Kommission