EU-Recht - 9. Juli 2026

Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien zur Anonymisierung veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.07.2026

Am 08.07.2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien zur Anonymisierung angenommen. Die EDSA-Leitlinien präzisieren, wann Daten als anonym gelten und damit nicht mehr unter die DSGVO fallen. Maßgeblich für eine erfolgreiche Anonymisierung ist, ob eine Person unter Berücksichtigung der vernünftigerweise zu erwartenden Identifizierungsmittel identifiziert oder re-identifiziert werden kann. Dabei sind insbesondere verfügbare Zusatzinformationen, Kosten, Zeitaufwand, rechtliche Zugangsmöglichkeiten sowie bestehende und absehbare technologische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Die Leitlinien sollen auch einen praktischen Rahmen für Organisationen bieten, um festzustellen, ob die Anonymisierung erfolgreich ist. Die Leitlinien unterscheiden zwischen einem kontextbezogenen Ansatz, der die tatsächlichen Fähigkeiten möglicher Empfänger berücksichtigt, und einem vereinfachten Ansatz, der vorsorglich von einem höheren Re-Identifizierungsrisiko ausgeht. Das Framework verwendet drei Kriterien, um zu testen, ob Daten anonym sind:

  1. Keine Aufzeichnungsisolation: Einzelne Datensätze dürfen nicht einer Person eindeutig zugeordnet werden können.
  2. Keine Verknüpfung: Die Daten dürfen nicht mit anderen verfügbaren Datensätzen verknüpft werden können, sodass daraus wieder Informationen über eine bestimmte Person gewonnen werden können.
  3. Keine Schlussfolgerung: Aus den Daten dürfen keine Rückschlüsse auf identifizierbare Personen gezogen werden können.

Wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, können die Daten sicher als anonym betrachtet werden. Hervorgehoben wird, dass die Risiken einer Re-Identifizierung durch zusätzliche Datenquellen, KI-gestützte Analysen und technologische Entwicklungen kontinuierlich steigen können. Deshalb empfiehlt die EDSA regelmäßige Neubewertungen anonymisierter Datensätze.

Die Leitlinien stehen bis zum 30.10.2026 zur Konsultation.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel