EU-Recht - 5. September 2022

Europäische Union tritt dem Haager Urteilsübereinkommen bei

BRAK, Mitteilung vom 02.09.2022

Die Europäische Union ist am 29. August 2022 dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen beigetreten.

Dadurch sind alle Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme von Dänemark, an das Übereinkommen gebunden. Ebenso wie die EU ist die Ukraine dem Übereinkommen beigetreten. Mit nunmehr zwei Vertragspartnern kann dieses am 1. September 2023 in Kraft treten. Außer der EU und der Ukraine haben bisher Costa Rica, Israel, die Russische Föderation, die USA und Uruguay das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Solange dies nicht geschehen ist, beschränkt sich die Wirkung des Übereinkommens auf die EU und die Ukraine. Selbst nach einer Ratifizierung wäre es jedoch jedem einzelnen Staat selbst überlassen zu bestimmen, zu welchem anderen Mitgliedstaat eine entsprechende Beziehung geschaffen werden soll.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 15/2022