EU-Parlament, Pressemitteilung vom 09.03.2023
Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie werden immer mehr öffentliche und private Dienstleistungen digital erbracht. Dies erfordert sichere und zuverlässige digitale Identifikationssysteme. Auf der Plenartagung Mitte März wird das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Aktualisierung des Rahmens für die europäische digitale Identität festlegen.
Erfahren Sie mehr über den digitalen Wandel, eine der wichtigsten Prioritäten der EU.
Was ist die europäische digitale Identität?
Die europäische digitale Identität (eID) ermöglicht die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identifizierungssysteme über Grenzen hinweg. Sie ermöglicht es europäischen Bürgern, sich online zu identifizieren und zu authentifizieren, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen.
Sie ermöglicht den Zugang zu Online-Diensten in anderen EU-Mitgliedstaaten mithilfe des nationalen elektronischen Personalausweises.
Was sind die Vorteile der europäischen digitalen Identität?
Mit der europäischen digitalen Identität kann man viele Dinge erledigen, darunter:
- öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Beantragung von Geburtsurkunden und ärztlichen Bescheinigungen oder die Meldung einer Adressänderung
- ein Bankkonto eröffnen
- eine Steuererklärungen abgeben
- eine Bewerbung an einer Universität einreichen, im eigenen Land oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat
- ein ärztliches Rezept speichern, das überall in Europa verwendet werden kann
- sein Alter nachweisen
- ein Auto mit einem digitalen Führerschein anmieten
- in ein Hotel einchecken
Verbesserte Regeln
Mit der Verordnung über elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) von 2014 werden die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Systeme für die elektronische Identifizierung einzurichten, die bestimmte technische und Sicherheitsstandards erfüllen. Diese nationalen Systeme werden dann miteinander verbunden, sodass die Bürger ihren nationalen elektronischen Personalausweis für den Zugang zu Online-Diensten in anderen EU-Ländern verwenden können.
Im Jahr 2021 legte die Kommission einen Vorschlag vor, der auf dem eIDAS-Rahmen aufbaut und darauf abzielt, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent der Bürger eine digitale Identität für den Zugang zu wichtigen öffentlichen Diensten über die EU-Grenzen hinweg nutzen können.
In dem Bericht über die vorgeschlagene Aktualisierung, der vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wurde, wird betont, wie wichtig es ist, dass die nationalen Systeme miteinander funktionieren, einfach zu bedienen sind und die Bürger die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben.
Quelle: EU-Parlament