EU-Recht - 6. April 2022

EuGH: Keine Vertretung des Partners durch angestellten Anwalt

BRAK, Mitteilung vom 01.04.2022

Der EuGH hat am 24. März 2022 in den zusammenhängenden Rechtssachen C-529/18 P und C-531/18 P entschieden und klargestellt, wann ein Rechtsanwalt als unabhängig in der Art gilt, dass er einen Mandanten vor Gericht vertreten darf.

Dem liegt der Fall T-664/16 des Europäischen Gerichts zugrunde, welches die Klage abwies, weil der Kläger nicht ordnungsgemäß vertreten war. Der Kläger war Partner in der Kanzlei, deren angestellter Rechtsanwalt zur Vertretung vor Gericht erschienen war. Der EuGH stellt sich dieser Auslegung des Art. 19 (3) der EuGH-Satzung entgegen. Ein Vertretungsmangel liege nur dann vor, wenn der Anwalt seiner Aufgabe offensichtlich nicht nachkommen könne. Ein angestellter Rechtsanwalt könne jedoch dem Grundsatz der Unabhängigkeit und der ordnungsgemäßen Rechtspflege genügen, solange der Partner der Kanzlei nicht tatsächlich Kontrolle über ihn ausübe, was im vorliegenden Fall zutraf. Da die Klagefrist bereits abgelaufen war, könne der Vertretungsmangel auch nicht mehr geheilt werden.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 6/2022