EU-Recht - 16. Mai 2022

EuGH: DSGVO steht Verbandsklage nicht entgegen

BRAK, Mitteilung vom 13.05.2022 zum Urteil C-319/20 des EuGH vom 28.04.2022

Der EuGH hat am 28. April 2022 in der Rechtssache Meta Platforms Ireland (Rs. C-319/20) entschieden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hatte gegen Meta Platforms Ireland (vormals Facebook Ireland) eine Unterlassungsklage erhoben, weil diese ihren Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern bereitstellte und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und Verbrauchern sowie zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verstieß. Der Bundesgerichtshof hielt die Klage für begründet, aber zweifelte an der Klagebefugnis des Verbandes und somit an der Zulässigkeit der Klage. Der EuGH entschied nun, dass ein Verband eine klagebefugte Einrichtung im Sinne der DSGVO ist, wenn er ein im öffentlichen Interesse liegendes Ziel verfolgt. Ein solcher Verband könne unabhängig von einem ihm erteilten Auftrag Klage erheben, wenn seines Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß der DSGVO verletzt worden seien. Dafür sei es nicht erforderlich, dass die betroffene Person individuell ermittelt und das Vorliegen einer konkreten Verletzung behauptet werde.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 09/2022