DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.01.2025
Am 23.12.2024 wurde die Verordnung (EU) 2024/3234 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich der Bestimmungen zum Geltungsbeginn der EUDR (Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Demnach gelten die Bestimmungen der EUDR für große Unternehmen ab 30.12.2025 und für kleine – und Kleinstunternehmen ab 30.06.2026.
Die EU-Kommission muss bis spätestens 30.06.2025 die Länderbenchmark-Liste in Form von Durchführungsrechtsakten veröffentlichen, in denen die Länder nach den verschieden Risikostufen eingeteilt werden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel