Entwaldungsfreie Lieferketten - 21. November 2025

EUDR: Rat schlägt weitere Vereinfachungen und Verschiebung der Erstanwendung vor

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 21.11.2025

Der Rat der EU hat am 19.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angenommen. Das EU-Parlament wird kommende Woche seine Position festlegen. Anschließend können beide EU-Institutionen mit informellen Beratungen beginnen, um – rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der aktuellen EUDR am 30.12.2025 – eine endgültige Einigung zu erzielen.

Der Rat unterstützt den Kommissionsvorschlag im Hinblick auf die Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler als auch Kleinst- und kleine Primärerzeuger, schlägt aber weitere Vereinfachungen für sie vor. So soll laut Rat zukünftig nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer zur Sammlung und Aufbewahrung von Referenznummern verpflichtet werden. Um Kleinst- und kleine Primärerzeuger weiter zu entlasten, ist vorgesehen, dass sie einmalig eine vereinfachte Sorgfaltserklärung im Informationssystem abgeben, die nur bei grundlegenden Änderungen angepasst werden muss. Zudem wird es ihnen die freie Wahl gelassen, ob sie in der Erklärung Geolokalisierungsdaten aller Grundstücke oder die Postadresse der Betriebsfläche, auf der relevante Erzeugnisse hergestellt werden, angeben.

Verschiebung der Erstanwendung um ein weiteres Jahr

Außerdem spricht sich der Rat für eine generelle Verschiebung der Erstanwendung der Verordnung um ein Jahr aus, damit Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Demnach müssten mittlere und große Unternehmen die Verordnung ab dem 30.12.2026 und Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30.06.2027 anwenden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene „Schonfristklausel“ wonach bei mittleren und großen Unternehmen in einem Übergangzeitraum von sechs Monaten keine Kontrollen durch die zuständigen Behörden stattfinden, wird gestrichen.

Überprüfungsklausel

Die EU-Kommission wird aufgefordert, die EUDR bis Ende April 2026 auf mögliche weitere Vereinfachungen zu überprüfen und ggf. einen Überarbeitungsvorschlag vorzulegen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel