Verbraucherschutz - 6. Juli 2020

EU-weite Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften – neue Aufgabe für Bundesamt für Justiz

Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 06.07.2020

Am 30. Juni 2020 ist das EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz in Kraft getreten. Darin erhält das Bundesamt für Justiz (BfJ) weitreichende Befugnisse zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von EU-Verbraucherschutzvorschriften.

Das Gesetz dient der Durchführung der sog. CPC-Verordnung der EU, die auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen abzielt. Dabei geht es darum, Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen abzustellen. Im BfJ steht einer eigens hierfür eingerichteten Prüfgruppe ein breites Spektrum an Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen zur Verfügung.

„Waren und Dienstleistungen werden immer häufiger über Grenzen hinweg gehandelt. Vor allem Bestellungen über das Internet haben erheblich an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist es wichtig, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Binnenmarkt weiter zu stärken. Grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse müssen durch eine noch schnellere und noch konsequentere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften geschützt werden. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten gesetzestreuer Unternehmen sind effektiv zu unterbinden“, erläutert Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ.

In die Zuständigkeit des BfJ fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmern Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mit Blick auf eine alternative Streitbeilegung auferlegen, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken verbieten oder die Unwirksamkeit missbräuchlicher Vertragsklauseln regeln. Bei einem Verstoß oder einem dahin gehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt: Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig oder ersucht auch umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.

Beispielsweise kann das BfJ bestimmte Organisationen, etwa eine Verbraucherzentrale, beauftragen, Verbraucherrechte im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen. Andererseits kann das BfJ aber auch die Kooperation mit betroffenen Unternehmen suchen und mit ihnen über Zusagen verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Außerdem wird das BfJ über die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten hinausgehende, sehr hohe Bußgelder verhängen können, sobald entsprechende gesetzliche Tatbestände im deutschen Recht eingeführt werden.

Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das BfJ auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sog. Sweeps. Das sind stichprobenartige Überprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen und Kunden machen, den gesetzlich vorgegebener Kriterien genügen. Darüber hinaus ist die Beteiligung des BfJ an koordinierten Aktionen mehrerer Verbraucherschutzbehörden der EU-und EWR-Staaten möglich.