EU-Recht - 4. Juli 2022

EU-Verbraucherrecht: Amazon Prime-Kündigung wird unkomplizierter

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.07.2022

Die Kündigung eines Amazon Prime-Abos soll künftig mit nur zwei Klicks möglich sein. Bisher mussten sich Verbraucher, die ihre Mitgliedschaft beenden wollten, durch komplizierte Navigationsmenüs scrollen. Die EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden hatten im Gespräch mit Amazon auf eine Änderung des Kündigungsverfahren gedrungen. Amazon sagte daraufhin eine Anpassung an die EU-Verbraucherschutzvorschriften zu.

Abmelden muss so einfach sein wie Anmelden

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: „Ein Online-Abonnement abzuschließen, kann eine praktische Sache sein, da man sich oft sehr einfach anmelden kann. Die Abmeldung sollte aber genauso einfach sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte keinem Druck durch die Plattformen ausgesetzt sein. Eine Sache ist jedenfalls klar: Manipulatives Design und „Dark Patterns“ gehören verboten. Ich begrüße die Zusage von Amazon, seine Verfahren zu vereinfachen, damit sich die Verbraucherinnen und Verbraucher frei entscheiden und auf einfachem Wege abmelden können.“

Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands

Nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs wurde die Kommission im April 2021 in Zusammenarbeit mit nationalen Verbraucherschutzbehörden tätig. Das gemeldete Verfahren war so gestaltet, dass bei der Abmeldung zahlreiche Hindernisse überwunden werden mussten, darunter komplizierte Navigationsmenüs, unklare Formulierungen, verwirrende Wahlmöglichkeiten und wiederholte Verleitungstechniken („Nudging“). Amazon hat sich nun verpflichtet, sein Abmeldeverfahren zu verbessern, und wird die Änderungen ab sofort umsetzen.

Nächste Schritte

Die Kommission und die nationalen Behörden werden weiterhin genau beobachten, ob Amazon seine Zusagen zur Angleichung an das EU-Verbraucherrecht erfüllt.

Quelle: EU-Kommission