EU-Recht - 12. Oktober 2022

EU-US-Data-Privacy-Framework (EU-U.S. DPF)

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 11.10.2022

Nach langen Verhandlungen hat der US-Präsident Joe Biden am 07.10.2022 eine sog. Executive Order unterschrieben, die es der EU-Kommission ermöglichen soll, das Verfahren für ein Angemessenheitsbeschluss einzuleiten, wodurch der EU-US-Datentransfer wieder leichter möglich wäre.

Für Europäer, deren personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden, sieht die Executive Order Folgendes vor:

  • Garantien, die den Zugriff auf Daten durch US-Geheimdienste auf das beschränken, was zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Die Organe der US-Nachrichtendienste werden aufgefordert, ihre Strategien und Verfahren zu aktualisieren, um die in der E.O. enthaltenen neuen Garantien für den Schutz der Privatsphäre zu berücksichtigen.
  • Schafft einen mehrstufigen Mechanismus, der den EU-Bürgern eine unabhängige und verbindliche Überprüfung und Rechtsmittel garantiert, wenn festgestellt wird, dass ihre durch US-Signalaufklärung gesammelten personenbezogenen Daten von den Vereinigten Staaten unter Verstoß gegen geltendes US-Recht erhoben oder verarbeitet wurden.

Die Executive Order stieß auf breite Kritik. Kritiker befürchten, dass die US-Regierung keine tiefgreifende Änderungsbereitschaft im Hinblick auf Überwachung und informationelle Selbstbestimmung habe. Man benutze zwar Worte wie „verhältnismäßiger Datenzugriff“, hätte darunter aber ein anderes Verständnis als die EU.

Außerdem könne eine Executive Orders jederzeit von einem US-Präsidenten zurückgenommen werden. Die Einigung stehe also auf wackligem Boden. Eine nachhaltige Lösung wäre ausschließlich die Änderung des materiellen US-Nachrichtendienstrechts.

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung der Executive Order ist der Prozess nicht am Ende. Zunächst muss die EU-Kommission einen Entwurf für eine Angemessenheitsfeststellung veröffentlichen, dieser wird für November 2022 erwartet. Anschließend benötigt es die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und ein positives Votum der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus hat das EU-Parlament ein Kontrollrecht. Erst nach Abschluss des vrs. 6-monatigen Verfahrens kann die Kommission einen neuen Angemessenheitsbeschluss vss. im zweiten Quartal 2023 annehmen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel