DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.11.2020
Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 sieht in Art. 8 vor, dass Unternehmen, die nach CSR-Richtlinie 2014/95/EU verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben, Angaben zum Anteil ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten machen müssen. Die EU-Kommission legt bis 01.06.2021 einen delegierten Rechtsakt vor, in dem der Inhalt und die Darstellung der offenzulegenden Angaben, einschließlich der Methode, näher erläutert wird. Sie hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um Input für den delegierten Rechtsakt gebeten. Zudem wurden auch die anderen EU-Aufsichtsbehörden EBA und EIOPA von der EU-Kommission gebeten, Empfehlungen abzugeben.
ESMA hat ein Konsultationsdokument mit ihren Empfehlungen vorbereitet und bittet bis zum 04.12.2020 um Feedback.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel