Taxonomie-Verordnung - 13. Dezember 2021

EU-Taxonomie: Delegierte Verordnungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 13.12.2021

Zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 wurden folgende delegierte Verordnungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht:

  • Nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung müssen Unternehmen, die der Berichtspflicht nach CSR-Richtlinie unterliegen, angeben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Unternehmen des Nichtfinanzsektors legen dabei Informationen zum Anteil ihrer „grünen“ Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben offen. In der am 10.12.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 werden nun Festlegungen zum Inhalt und der Darstellung der offenzulegenden Informationen und zur Methode, anhand deren die Einhaltung dieser Offenlegungspflicht zu gewährleisten ist, näher beschrieben.
    • Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 legen Nicht-Finanzunternehmen nur den Anteil der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an ihrem Gesamtumsatz und ihren Investitions- und Betriebsausgaben offen, d. h. sie liefern nur die für diese Offenlegung relevanten, in Abschnitt 1.2 von Anhang I genannten qualitativen Angaben.
    • Die wichtigsten Leistungsindikatoren, einschließlich etwaiger nach den Anhängen I und II zu liefernder Begleitinformationen werden ab dem 01.01.2023 bereitgestellt.
  • Klimataxonomie (delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) mit technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten und eine erhebliche Beeinträchtigung eines der übrigen Umweltziele vermeiden. Sie gilt ab dem 01.01.2022.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel