EU-Recht - 23. November 2020

EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen zeigt Erfolge bei Fahrgastrechten und Beseitigung von Barrieren

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2020

Die von der EU-Kommission am 20.11.2020 vorgelegte Bilanz der Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 zeigt, dass die Strategie zwar verbesserungsbedürftig ist, sich aber insgesamt positiv ausgewirkt hat. Die Einführung des EU-Behindertenausweises zum Beispiel hat es für Menschen mit Behinderungen einfacher gemacht, durch verschiedene Mitgliedstaaten zu reisen. Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft und der Wirtschaft teilzunehmen.

Helena Dalli, Kommissarin für Gleichstellung sagte: „Es ist ermutigend zu sehen, dass es uns gelungen ist, einige der Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit einer Behinderung an der vollen gesellschaftlichen Teilhabe hindern. Aber wir dürfen nicht denken, dass wir uns jetzt auf unseren Lorbeeren ausruhen können, sondern müssen unsere Bemühungen fortsetzen. Anfang nächsten Jahres wird die Kommission eine neue Strategie für den Zeitraum 2021-2030 vorlegen, die auf den erzielten Fortschritten aufbaut und die in der vorliegenden Evaluierung ermittelten Herausforderungen angeht.“

In der EU gibt es schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihre Situation in Berufsleben und Gesellschaft zu verbessern, hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt. Seit vielen Jahren bemüht sich die EU, die gesellschaftliche Integration der Betroffenen zu verbessern. Dazu hat die Strategie für Menschen mit Behinderungen beigetragen. So konnte die Einbeziehung von Behindertenfragen in die Gesetzgebung und Politik der EU verbessert werden.

Besonders deutlich wurden die Auswirkungen der Strategie bei Zugänglichkeit und Fahrgastrechte mit der Verabschiedung des Europäischen Gesetzes über die Zugänglichkeit, der Richtlinie über die Web-Zugänglichkeit und der Gesetzgebung über die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität. Zu den wichtigen Ergebnissen gehörten auch Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung und zum zivilen Dialog, die zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen beitrugen.

Die Strategie war auch eine treibende Kraft für die durchgängige Berücksichtigung behinderungsbezogener Themen auf EU-Ebene. Beispiele hierfür sind Entwicklungszusammenarbeit, Normung, staatliche Beihilfen, Urheberrechtsgesetzgebung und Bildungsprogramme. Die Behindertenthematik wurde auch in die Grundsätze der Europäischen Säule der sozialen Rechte und die behinderungsbezogenen länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen. Zu den Bereichen, bei denen Verbesserungsbedarf besteht, gehört, dass sich die Maßnahmen meist auf sichtbare Behinderungen konzentrierten, während die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen Behinderungen, nicht sichtbaren Behinderungen und Kindern mit Behinderungen in geringerem Maße berücksichtigt wurden. Ebenfalls fehlten verbindliche Verknüpfungen zwischen der Strategie und den EU-Fonds und ein operativer Rahmen für die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung der Strategie.

Quelle: EU-Kommission