EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.06.2025
Die Europäische Kommission hat die politische Einigung begrüßt, die das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Richtlinie über die alternative Streitbeilegung (ADR) erzielt haben. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie sagte: „Die Einigung wird die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zeitalter stärken und gleichzeitig das Vertrauen in den Markt fördern. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist ein leistungsfähiges und kosteneffizientes Instrument, das nun zum Nutzen aller verbessert wird.“
Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, betonte, dass die außergerichtliche Streitbeilegung den Verbrauchern eine schnelle, faire und erschwingliche Möglichkeit bietet, für ihre Rechte einzutreten, ohne durch langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren entmutigt zu werden.
Überarbeitung der Richtlinie macht Justiz für alle zugänglicher
Die neuen Rechtsvorschriften vereinfachen und modernisieren die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der Europäischen Union, passen sie an die digitalen Märkte an und stärken den Verbraucherschutz in der EU weiter.
Anwendungsbereich wird erweitert
Bisher war die Richtlinie auf vertragliche Streitigkeiten zwischen EU-Verbrauchern und EU-Händlern beschränkt. Nun wird ihr Anwendungsbereich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorvertraglichen Schuldverhältnissen, digitalen Inhalten und Dienstleistungen sowie nicht monetären Verträgen erweitert. Er umfasst nun auch Nicht-EU-Händler, die bereit sind, sich an ADR-Verfahren zu beteiligen. Die neue Vorschrift, wonach Gewerbetreibende ADR-Anfragen innerhalb von 20 Tagen beantworten müssen, wird den Unternehmen einen Anreiz bieten, sich mit den Verbrauchern auf außergerichtliche Schlichtungsverfahren einzulassen. Die neuen, in allen Mitgliedstaaten eingerichteten ADR-Kontaktstellen werden den Verbrauchern bei der grenzüberschreitenden Streitbeilegung weiterhelfen.
Nächste Schritte
Als nächster Schritt müssen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie förmlich verabschieden. 32 Monate nach ihrem Inkrafttreten ist die Richtlinie anwendbar.
Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland