EU-Recht - 29. Juni 2022

EU-Regeln zur Barrierefreiheit sind ab 28.06.2022 in Kraft

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2022

Für Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen ist ein weiterer Meilenstein der Inklusion erreicht: Am 28.06.2022 läuft die Frist für die Mitgliedstaaten ab, den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit in nationales Recht umzusetzen. Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist ein europäisches Ziel. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Der Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, zufolge erleichtert die neue Regelung das Leben von mindestens 87 Millionen Menschen in Europa.

Die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen legt die technischen Anforderungen für die Barrierefreiheit und die Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest. Auf diese Weise unterstützt sie die Mitgliedstaaten dabei, ihre Gesetzgebungen aufeinander abzustimmen und aneinander anzugleichen. Konkret macht sie unter anderem den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bankdienstleistungen, Computern, Fernsehern, E-Books und Online-Shops einfacher. Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, können beispielsweise Geldautomaten mit optischen und akustischen Signalen ausgestattet werden, die anzeigen, wo man seine Bankkarte einführen muss oder wo das Geld herauskommt.

Die Unternehmen haben nun drei Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen und Produkte an die gemeinsamen EU-Anforderungen an die Barrierefreiheit anzupassen.

Quelle: EU-Kommission