Rat der EU, Pressemitteilung vom 03.12.2024
Der Rat der EU und das EU-Parlament haben am 3. Dezember 2024 eine vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung erzielt, deren Geltungsbeginn sich damit um 12 Monate verschiebt. Die vorläufige Einigung muss noch von beiden Institutionen bestätigt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann.
Die Verschiebung wird Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies betrifft Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.
Reibungslose Umsetzung und Rechtssicherheit
Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft; ihre Bestimmungen sollten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Die Kommission hat vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr zu verschieben (30. Dezember 2025). Dem haben die beiden gesetzgebenden Organe nun zugestimmt.
Damit sollen sie Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und ausreichend Zeit für die reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften erhalten – unter anderem, um Sorgfaltspflichtregelungen für alle relevanten Rohstoffe und Produkte einzurichten.
Keine inhaltlichen Änderungen
Im Kern wird gemäß der vorläufigen Einigung an den bestehenden Vorschriften nichts geändert: Nach wie vor geht es darum, den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit so gering wie möglich zu halten, indem nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen.
Nächste Schritte
Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird sie von beiden Organen förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, damit sie bis zum Geltungsbeginn der geltenden Verordnung (30. Dezember 2024) in Kraft treten kann.
Quelle: Rat der Europäischen Union