EU-Recht - 13. September 2023

EU-Parlament stimmt für stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 12.09.2023

Das EU-Parlament sprach sich am 12.09.2023 dafür aus, den Einsatz von erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit dem Grünen Deal und dem REPowerEU-Plan voranzubringen.

Dank der Aktualisierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, auf die sich Parlament und Rat bereits geeinigt haben, soll der Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Endenergieverbrauch bis 2030 auf 42,5 % steigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, den Anteil auf 45 % zu steigern.

Durch die Vorschriften werden auch die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für neue Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Solaranlagen oder Windkraftwerke oder für die Anpassung bestehender Anlagen beschleunigt. Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten nicht länger als zwölf Monate für die Genehmigung neuer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen benötigen, wenn sich diese Anlagen in sogenannten Vorranggebieten für erneuerbare Energiequellen befinden. Außerhalb solcher Gebiete sollte das Verfahren nicht länger als 24 Monate dauern.

Die Treibhausgasemissionen des Verkehrsbereichs sollten sich bis 2030 durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger um 14,5 % verringern lassen – indem mehr fortgeschrittene Biokraftstoffe verwendet werden und die Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs wie Wasserstoff erhöht wird.

Außerdem setzten die Abgeordneten durch, dass die Mitgliedstaaten als neues Richtziel festlegen müssen, dass bis 2030 mindestens 5 % der neu installierten Kapazität für Energie aus erneuerbaren Quellen als innovative Technologie für Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt wird. Darüber hinaus müssen sie einen verbindlichen Rahmen für länderübergreifende Energieprojekte schaffen. Das Parlament drängte ferner auf strengere Kriterien für die Nutzung von Biomasse, damit die EU keine Verfahrensweisen subventioniert, die nicht nachhaltig sind. Die Entnahme von Biomasse solle so erfolgen, dass weder Bodenqualität noch Artenvielfalt darunter leiden.

Zitat

Der federführende Europaabgeordnete Markus Pieper (EVP, DE) sagte: „In unserem Streben nach größerer Energieunabhängigkeit und CO2-Reduzierung haben wir unsere Ziele für erneuerbare Energien angehoben. Mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zeigt sich, dass Brüssel auch pragmatisch unbürokratisch kann. Wir haben den Ausbau der Erneuerbaren als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und die Genehmigungsverfahren gestrafft. Im Fokus sind Wind und Solar, aber auch Wasserkraft, Geothermie oder Gezeitenströme. Holzbasierte Biomasse wird weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft. Nach dem Verfahren der stillschweigenden Zustimmung gelten Investitionen als genehmigt, wenn keine Rückmeldungen von Seiten einer Verwaltung vorliegen. Wir brauchen jetzt dringend die Umgestaltung des Strommarkts und eine sofortige Umstellung auf Wasserstoff für einen grüneren Wandel.“

Nächste Schritte

Die Vorschriften wurden mit 470 zu 120 Stimmen bei 40 Enthaltungen angenommen. Sie müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, um in Kraft treten zu können.

Quelle: EU-Parlament