EU-Recht - 3. Dezember 2021

EU-Parlament & Rat: Positionen zum DMA beschlossen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.12.2021

Am 25.11.2021 hat der Rat seine allgemeine Ausrichtung zum Digital Markets Act (DMA) beschlossen. Auch das EU-Parlament hat bereits am 23.11.2021 eine Einigung im IMCO Ausschuss erzielt und wird diese in der Plenarabstimmung Mitte Dezember 2021 bestätigen. Daher können die Trilogverhandlungen des Rates und des EU-Parlaments im Beisein der EU-Kommission ab 2022 beginnen.


Sowohl die Position des Rates, als auch die des EU-Parlaments liegen grundsätzlich nah beieinander. Trotzdem gibt es noch einige Konfliktlinien, die es in den kommenden Trilogverhandlungen zu lösen gilt.


Hinsichtlich des Anwendungsbereichs behält der Rat den Vorschlag der EU-Kommission bei. Das EU-Parlament hingegen begrenzt den Anwendungsbereich, jedoch nicht in dem Ausmaß, wie ursprünglich von Berichterstatter Andreas Schwab vorgesehen. Als Gatekeeper gelten demnach Anbieter zentraler Plattformen bei 8 Milliarden Euro Umsatz und 80 Milliarden Euro Marktwert.

Die wesentlichen Änderungen des Rates umfassen:

  • Verkürzung der Fristen und Spezifizierung der Kriterien von Gatekeepern.
  • Definition von „aktiven Endnutzern“ und „aktiven gewerblichen Nutzern“.
  • Vereinfachung der Abmeldung von zentralen Plattformdiensten für Endnutzer.
  • Festlegung der EU-Kommission als einzige Durchsetzungsinstanz. Die Mitgliedstaaten können nationale Wettbewerbsbehörden ermächtigen, Ermittlungen einzuleiten.

Die wesentlichen Änderungen des EU-Parlaments umfassen:

  • Begrenzung des Anwendungsbereichs.
  • Einführung eines de-facto-Verbots von personalisierter Werbung für Minderjährige.
  • Gewährleistung von Interoperabilität für Messengerdienste und soziale Netzwerke.
  • Neue Verpflichtung, um Zugangsrechte für Geschäftskunden zu schaffen.
  • Festlegung der EU-Kommission als Durchsetzungsinstanz in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden.
  • Einschränkungen von Killer-Akquisitionen.
  • Mindeststrafen von 4% bis 20% des Gesamtumsatzes.

Weitere Konflikte könnten in den anstehenden Trilogverhandlungen beim Anwendungsbereich des DMA auftreten. Zudem liegt bisher noch keine Ratsposition zu einer Beschränkung personalisierter Werbung oder zu einem Verbot der Selbstbevorzugung der Gatekeeper vor.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel