EU-Recht - 7. Mai 2026

EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards: Konsultation zu vereinfachten ESRS und einem freiwilligen Berichtsstandard

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 07.05.2026

Die EU-Kommission veröffentlichte am 06.05.2026

Die Entwürfe basieren weitestgehend auf den technischen Empfehlungen der EFRAG. Um den Berichtsaufwand für Unternehmen weiter zu verringern, hat die EU-Kommission jedoch weitere Anpassungen an den vereinfachten ESRS vorgenommen. Laut EU-Kommission sind sie nun kürzer und klarer, führen neue Flexibilitätsmöglichkeiten für Unternehmen ein und vereinfachen die Wesentlichkeitsbewertung. Durch die Reduzierung der Datenpunkte (obligatorische Datenpunkte um 60 % und Gesamtdatenpunkte um 70 %) wird mit einer Verringerung der Berichterstattungskosten um mehr als 30 % pro Unternehmen gerechnet.

Der VS-Entwurf basiert auf dem freiwilligen KMU-Standard (VSME), den die EU-Kommission mit ihrer Empfehlung aus Juli 2025 angenommen hat. Der VS soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterstützen, die nicht der Berichtspflicht nach CSRD unterliegen. Um Unternehmen in der Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Mitarbeitern vor überbordenden ESG-Abfragen großer berichtspflichtiger Unternehmen zu schützen, führt er eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette (sog. value chain cap) ein. Für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern sind im VS (Anhang) weitere Erleichterungen vorgesehen. In den zusätzlich veröffentlichten FAQ werden dazu weitere Ausführungen gemacht.

Beide Entwürfe stehen bis 03.06.2026 zur Konsultation. Anschließend haben EU-Parlament und Rat zwei Monate für die Prüfung Zeit.

Die beiden Standards sollen ab dem Geschäftsjahr 2027 angewandt werden. Unternehmen, die bereits der Berichtspflicht nach CSRD unterliegen, können die vereinfachten ESRS bereits für das Geschäftsjahr, dass zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 beginnt, anwenden.

Hintergrund: Die überarbeitete Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Omnibus I-Paket) sieht vor, dass die EU-Kommission delegierte Rechtsakte zur Überarbeitung der ESRS (innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie) und freiwillig anwendbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (bis 19.07.2026) vorlegt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel