EU-Recht - 29. März 2023

EU-Mitgliedstaaten ebnen Weg für die Dekarbonisierung des Gasmarktes in Europa

BMWK, Pressemitteilung vom 28.03.2023

Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich bei ihrem Treffen am 28.03.2023 in Brüssel auf wichtige Weichenstellungen zur Dekarbonisierung des Gasmarktes verständigt. Das Gas- und Wasserstoff-Binnenmarkt-Paket regelt wesentliche Rahmenbedingungen für den Hochlauf des Wasserstoff-Marktes sowie die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze und verbessert so die Planungs- und Investitionssicherheit. Für die Bundesregierung hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMWK, Dr. Franziska Brantner, am Rat teilgenommen.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner: „Grüner Wasserstoff wird für die Klimaneutralität in Europa von entscheidender Bedeutung sein. Daher ist es ein gutes Zeichen, dass es heute im Rat der EU-Energieministerinnen und -minister gelungen ist, entscheidende Schritte anzustoßen, um den Markthochlauf für grünen Wasserstoff in Europa zu unterstützen. Das Gas- und Wasserstoffpaket kann hier dringend erforderliche Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen schaffen.“

Daneben haben die EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Gas-Einsparbemühungen um ein Jahr bis März 2024 beschlossen. Das europaweite Ziel einer Reduktion des Gasverbrauchs um mindestens 15 % war zunächst im Sommer 2022 befristet bis zum Frühjahr 2023 erlassen worden.

Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner:
„Die erheblichen Reduzierungen des Gasverbrauchs haben dazu beigetragen, dass die Versorgungssicherheit im letzten Winter gewährleistet werden konnte und sich die Energiepreise stabilisiert haben. Mit dem Ziel, dass dies auch im kommenden Winter gelingt, haben wir uns auf dem heutigen Energierat darauf verständigt, uns auch weiterhin für Einsparungen von Gas einzusetzen. Das ist gut und wichtig.“

Auf die im Rat erreichte Allgemeine Ausrichtung folgt das Trilogverfahren mit Kommission und Europäischem Parlament, in dem die Beratungsergebnisse abschließend zusammengeführt werden. Die Bundesregierung wird sich auch hier aktiv einbringen, um einen praxisgerechten Rechtsrahmen zur Unterstützung der Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie zu sichern.

Quelle: BMWK