EU-Recht - 9. Februar 2023

EU-Mitgliedstaaten billigen politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels

BMWK, Pressemitteilung vom 08.02.2023

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 08.02.2023 im sog. Rat der Ständigen Vertreter (AStV) die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels vom 18.12.2022 bestätigt. Nachdem die Sprachfassungen erstellt sind, wird es noch eine formale Befassung im Rat geben. Auch das Europäische Parlament muss die Einigung noch final bestätigen.

Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf hatten sich am 18.12.2022 das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sog. Trilog-Verhandlungen geeinigt. Ca. 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind damit zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele. Heute erfolgte die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten.

Mit diesem Durchbruch werden endlich in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Verschiedene Vorkehrungen sorgen ohne Beeinträchtigung des Emissionsminderungsziels dafür, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und im Gebäude- und Verkehrsbereich schon ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Die EU geht voran beim Klimaschutz und beweist nun auch effektive Tatkraft. Nach der politischen Einigung vom Dezember folgte heute die Bestätigung der EU-Mitgliedstaten. Das ist ein wichtiger Baustein und zeigt, dass wir in der EU den Weg zur Klimaneutralität konsequent gehen, ohne dabei den sozialen Ausgleich aus dem Blick zu verlieren, und sie setzt Maßstäbe für die Umsetzung von Klimapolitik weltweit.“

Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung für einkommensschwächere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Mit dem anfangs etwas langsameren Einstieg in den CO2-Grenzausgleich und der Stärkung des Innovationsfonds enthält die Einigung auch eine gute Balance bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie: Sie erhält bis 2030 mehr Raum und auch mehr Unterstützung für notwendige Dekarbonisierungsmaßnahmen. Ein Review in 2025 ermöglicht zudem weitere mit dem WTO-Recht kompatible Nachbesserungen beim Carbon Leakage-Schutz, sollte dies als erforderlich angesehen werden.

Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist nun der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre verschärften Klimaziele – die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 absinken – erreichen wollen.

Quelle: BMWK