DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.11.2025
Die am 19.11.2025 veröffentlichte Data Union Strategy ist Teil des Digital Package und soll insbesondere drei strukturelle Lücken schließen: begrenzte Datenverfügbarkeit, regulatorische Komplexität sowie zunehmende internationale Wettbewerbs- und Standortfragen.
Verbesserung des Datenzugangs für Innovation und KI
Die Common European Data Spaces sollen weiter ausgebaut und stärker mit der KI-Infrastruktur verknüpft werden. Vorgesehen ist die Einrichtung sog. Data Labs, die Dienste wie Pseudonymisierung, Datenaufbereitung oder Labeling anbieten sollen. Ziel ist es, insbesondere Start-ups und Forschungseinrichtungen beim sicheren Zugriff auf hochwertige Daten zu unterstützen.
Der für Q1/2026 geplante Cloud and AI Development Act soll zudem Fragen der Daten- und Verarbeitungskapazitäten adressieren, vor allem im Hinblick auf Rechenzentren und europäische Cloud-Infrastrukturen.
Die Strategie hebt auch den potenziellen Beitrag synthetischer Daten für KI-Training hervor. Die EU-Kommission plant daher Leitlinien, Qualitätsstandards sowie die Prüfung eines europäischen Ansatzes für die großskalige Generierung synthetischer Daten. Flankierend ist hier die Einführung eines europaweiten Datenqualitätsstandards, der Kriterien wie Datenkonsistenz, Provenienz oder semantische Beschreibung vereinheitlichen soll.
Vereinfachung und Modernisierung des EU-Datenrechts
Zweiter Schwerpunkt ist die Vereinfachung des Datenrechtsrahmens. Kerninstrument ist hierfür der im Digital Package enthaltene Digital Omnibus sowie die European Business Wallet-Verordnung.
Zur Umsetzung des Data Act kündigt die EU-Kommission neben Modellklauseln für Datenaustausch und standardisierten Cloud-Vertragsklauseln auch Leitlinien zu angemessener Vergütung (Q1/2026) sowie einen Data Act Helpdesk für KMU (Q4/2025) an.
Internationale Datenflüsse
Der dritte Pfeiler betrifft die internationale Dimension: Faire Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Datenverkehr sollen sichergestellt werden und auf diskriminierende Datenvorgaben in Drittländern reagiert werden.
Vorgesehen sind zu diesem Zwecke Leitlinien zur Bewertung des Umgangs mit EU-Daten im Ausland (Q2/2026), ein Anti-Data-Leakage-Toolkit gegen ungerechtfertigte Marktzugangsbeschränkungen und inadäquate Schutzmechanismen (Q2/2026) sowie ergänzende Schutzmaßnahmen von sensiblen nicht-personenbezogenen Daten (Q3/2026).
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel