EU-Recht - 27. Januar 2021

EU-Kommission startet Konsultation zu Stabilität von Banken und Einlagensicherung

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.01.2021

Am 26.01.2021 hat die EU-Kommission eine gezielte Konsultation zur Überarbeitung des Rahmens für das Krisenmanagement von Banken und die Einlagensicherung gestartet. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Arbeit der Kommission an einem robusteren EU-Rahmen für die Einlagensicherung und Finanzstabilität einfließen. Die Konsultation konzentriert sich auf drei EU-Gesetzestexte: die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD).

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, sagte: „Seit der letzten Finanzkrise hat die EU robuste Regeln eingeführt, um möglichen Zusammenbrüchen von Banken zu begegnen und den Schutz der Einleger zu verbessern. Das heißt aber nicht, dass unser Rahmen nicht noch verbessert werden kann. Diese gezielte Konsultation zielt darauf ab, unsere Regeln effizienter, verhältnismäßiger und kohärenter zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir weiterhin umfassend gerüstet sind, um die Steuerzahler zu schützen und die Finanzstabilität zu erhalten.“

Der Hauptzweck der Überprüfung besteht darin:

  • die Erfahrungen mit dem derzeitigen Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung zu bewerten,
  • den Rahmen verhältnismäßiger, effizienter und kohärenter zu gestalten, um die Abwicklung oder Liquidation einer Bank in der EU zu bewältigen, u. a. durch die Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung innerhalb und außerhalb der Bankenunion,
  • die Synergien zwischen dem Krisenmanagement und dem Einlegerschutz zu verbessern, u.a. durch Schritte zur Vollendung der Bankenunion.

Nach der globalen Finanzkrise hat die EU Regeln festgelegt, die einerseits mögliche Zusammenbrüche von Banken bewältigen und andererseits den Einlegerschutz verbessern, wie z. B. den Schutz von Bankeinlagen bis zu 100.000 Euro in der EU. Dennoch ist eine weitere Harmonisierung dieser Regeln notwendig, um ein effizientes Management von Bankenkrisen zu erreichen und die Finanzstabilität zu schützen, während gleichzeitig die Kosten für die Steuerzahler minimiert werden.

Die Konsultation ist bis zum 20. April offen für Feedback.

Quelle: EU-Kommission