DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.11.2025
Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW soll künftig die digitale Identität und Interaktion von Wirtschaftsteilnehmern in der EU grundlegend vereinfachen. Der Vorschlag erfolgt in Form einer eigenständigen Verordnung, die zugleich auch die bestehende eIDAS-Verordnung anpasst.
Der Gesetzentwurf schafft Klarheit bezüglich der europäischen Wallet-Kategorien. Demnach gibt es die EUDI-Wallet für natürliche Personen (nach der eIDAS-Verordnung) sowie die EUBW für Wirtschaftsteilnehmer (nach der neuen Verordnung). Eine EUDI-Wallet für juristische Personen (nach der eIDAS-Verordnung) wird es nicht mehr geben.
Die EUBW richtet sich an Wirtschaftsteilnehmer (economic operators) – ein bewusst weit gefasster Begriff, welcher auch Selbstständige (insb. Steuerberater) und Einzelunternehmen umfasst.
Die Nutzung der EUBW ist nicht verpflichtend. Besonders Selbstständige und Einzelunternehmer können weiterhin die EUDI-Wallet für natürliche Personen verwenden.
Allerdings kennt der Entwurf kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot bei Nichtnutzung der EUBW. Damit bleibt Spielraum für mitgliedstaatliche Nutzungspflichten, z. B. für bestimmte Verwaltungsverfahren oder vertragliche Nutzungspflichten, insbesondere im B2B-Bereich.
Die EUBW soll vom Markt bereitgestellt werden, sodass es viele verschiedene EUBW nebeneinander geben kann. Der Verordnungsentwurf legt einen verbindlichen Mindestfunktionsumfang der EUBW fest. Gleichzeitig bleibt es den Anbietern unbenommen, zusätzliche Funktionen und Services zu integrieren – ein ausdrücklicher Impuls für innovationsgetriebene Geschäftsmodelle im Wallet-Ökosystem.
Die EUBW ermöglicht Wirtschaftsteilnehmern insbesondere:
- Elektronische Identifizierung und Authentifizierung
- Speichern, Verwalten und Verwenden elektronischer Attributsbescheinigungen (Nachweise)
- Sichere Interaktion mit öffentlichen Stellen und anderen Wirtschaftsteilnehmern: Die EUBW dient als sicherer, qualifizierter und EU-weit interoperabler Kommunikationskanal.
Dieser Dienst wird perspektivisch eine zentrale Rolle einnehmen – insbesondere in der B2B- und B2G-Kommunikation. Wirtschaftsteilnehmer können Nachrichten, Bescheide, Anträge oder Meldepflichten zuverlässig und rechtssicher über ihre Wallet abwickeln.
- Bevollmächtigung und Mandatierung: Ein zentrales Element der EUBW ist das integrierte mandats- und rollenbasierte Autorisierungssystem.
Die Verordnung definiert den europaweit einheitlichen Identifizierungsdatensatz für Wirtschaftsteilnehmer und öffentliche Stellen. Zentral ist dabei die EUID – European Unique Identifier, die in das deutsche Unternehmensbasisdatenregister integriert werden soll (wir berichteten). Wirtschaftsteilnehmer und öffentlichen Stellen ohne EUID erhalten eine vergleichbare Kennung, deren Ausgestaltung ein späterer Durchführungsrechtsakt regelt – auch Selbstständige können davon betroffen sein.
Alle öffentlichen Stellen in der EU müssen spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die EUBW akzeptieren, alle Kernfunktionen unterstützen und selbst eine EUBW nutzen.
Mit der EUBW ausgeführte Handlungen sollen dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche Vorsprachen, papierbasierte Verfahren oder andere digitale Prozesse. Damit schafft der Verordnungsentwurf die rechtliche Grundlage für vollständig digitale und medienbruchfreie Geschäftsprozesse. Auch für gesetzliche Meldepflichten soll die EUBW künftig eingesetzt werden können, wodurch Wirtschaftsteilnehmer administrative Abläufe deutlich effizienter gestalten können.
Ein besonders wegweisender Aspekt des Entwurfs ist das neue Prinzip „Wallet-by-design“. Künftige gesetzgeberische und verwaltungsrechtliche Maßnahmen der EU sollen darauf ausgerichtet sein, Wallet-basierte Interaktionen von Anfang an mitzudenken und zu ermöglichen. Damit wird die EUBW zu einem zentralen Baustein künftiger digitaler Regelsetzung und Verwaltungsprozesse in Europa.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel