EU-Recht - 27. Dezember 2022

EU-Kommission schlägt neuen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle vor

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.12.2022

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle am 30.11.2022 veröffentlicht. Damit soll die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle aus dem Jahr 1994 aufgehoben werden.

Ziele

Ziel der Verordnung ist es, einen umfangreichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Lebenskreislauf von Verpackungen und Verpackungsabfällen reguliert und deren Nachhaltigkeit fördert. Verpackungsabfälle sollen bis 2040 um 15% pro EU-Mitgliedstaat und Kopf im Vergleich zu 2018 verringert werden. Die EU-Kommission sieht darin einen wichtigen Schritt für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft und die Stärkung des Binnenmarktes.

Zentrale Inhalte

Die EU-Kommission schlägt zunächst Nachhaltigkeitsanforderungen an die Hersteller von Verpackungen vor. Diese reichen von den Inhaltsstoffen des Materials bis zum Design der fertigen Verpackung. Damit einhergehend wird das Ziel aufgestellt, dass alle Verpackungen recycelbar sein sollen.

Vermeidbare und nicht notwendige Verpackungen sollen gänzlich verboten werden. Anhang V des Verordnungsvorschlags enthält eine Klassifizierung hierfür.

Ferner fordert die EU-Kommission, dass künftig alle Verpackungen mit einem Etikett über deren stoffliche Zusammensetzung sowie einem digitalen Datenträger mit Informationen zu deren Wiederverwendbarkeit ausgestattet sein sollen. Transportverpackungen sollen von dieser Vorgabe ausgeschlossen sein.

Der Verordnungsvorschlag enthält weiterhin Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen. Getränke, die an der Verkaufsstelle zur Mitnahme abgefüllt werden, sollen ab 2030 zu 20%, ab 2040 zu 80% in wiederverwendbaren Verpackungen im Rahmen eines Systems zur Wiederverwendung ausgeschenkt werden.

Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, wiederverwendbare Transportverpackungen für den internen Versand sowie den Versand an Unternehmen im eigenen Mitgliedstaat zu nutzen (Pappkartons ausgenommen).

Für die Lieferung von Produkten aus dem elektronischen Handel sollen ab 2030 10%, ab 2050 50% wiederverwendbare Verpackungen genutzt werden. Wirtschaftsteilnehmer, die Transportverpackungen in Form von Paletten, Kunststoffkästen, faltbaren Kunststoffboxen, Eimern oder Fässern nutzen, sollen ab 2030 30%, ab 2040 90% wiederverwendbare Verpackungen verwenden.

Die EU-Kommission fordert außerdem, dass bis zum 01.01.2030 auf allen Abfallbehältern Etiketten angebracht sein sollen, die die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen erleichtern.

Kleinstunternehmen sowie Unternehmen, deren Verkaufsfläche höchstens 100m² beträgt oder die nicht mehr als 1000kg Verpackungen in den Verkehr bringen, sollen von der Verordnung ausgenommen sein. Um KMU zu entlasten, wird die EU-Kommission Leitlinien zur Einhaltung der neuen Vorschriften erstellen.

Die EU-Kommission soll befähigt werden, delegierte Rechtsakte zur Konkretisierung der durch die Verordnung aufgestellten Vorgaben zu erlassen.

Die Verordnung soll zwölf Monate nach Inkrafttreten Anwendung finden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel